21. März 2022

BMI: Ukrainische Identity Card als Identifizierungspapier anerkannt

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die ukrainische ID-Karte (Modell 2015) als Passersatz zeitlich befristet bis zum 23. Februar 2023 anerkannt. Die Anerkennung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 18.03.2022 B12) und ist mit Rückwirkung zum 24. Februar 2022 wirksam geworden.

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Mit der Anerkennung wird damit die Identifizierung der Inhaber bei der Eröffnung eines Bankkontos im Einklang mit Geldwäscheregelungen erleichtert (§ 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 AufenthG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Nummer 1 GwG). Die Anerkennung erleichtert zudem die Identitätsfeststellung bei der Einreise nach Deutschland und Verfahren bei inländischen Behörden.

Zuvor hatte bereits die BaFin erklärt, dass bei der Eröffnung eines Basiskontos für die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines gültigen ukrainischen Personalausweises („Identity Card“) zur Überprüfung der nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) erhobenen Daten bestehen.

Mit der Allgemeinverfügung des BMI ist nun klar, dass die genannte ukrainische Identity Card nicht nur für die Eröffnung eines Basiskontos, sondern generell für alle identifizierungspflichtigen Bankdienstleistungen und -produkte akzeptiert werden kann. Darüber hinaus sind auch andere Geschäftsbeziehungen und Transaktionen auf Grundlage dieses Dokuments geldwäscherechtlich möglich, so z.B. ein Autokauf mit 10.000 Euro oder mehr in bar oder der Kauf einer Immobilie.

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Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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