Geldwäschegesetz Rechtsanwälte
8. April 2026

OLG Hamm stärkt Kündigungsrechte von Banken: Kein Eilrecht auf Kontofortführung

1 Minute

Das OLG Hamm (Urt. v. 05.11.2025 – I-31 U 81/25) stellt klar: Unternehmen können die Fortführung gekündigter Bankkonten nicht im Eilverfahren erzwingen.

Eine einstweilige Verfügung kommt nur bei existenzieller Notlage in Betracht – bloße Umstellungsprobleme oder der Aufwand eines Bankwechsels reichen nicht aus. Die Kläger konnten zudem nicht belegen, dass sie kein neues Konto eröffnen konnten.

Auch die Kündigung selbst war wirksam: Nach § 675h BGB genügt ein sachlicher Grund, ein Fehlverhalten muss nicht nachgewiesen werden. Auffälligkeiten wie zahlreiche Rückbuchungen, Pfändungen und Beschwerden können dafür ausreichen.

Ausführlich zum Thema Kontokündigung siehe Kündigungen bei Geldwäscheverdacht – Pflicht oder nicht?

Auch interessant

Ihr Konto

Kein Konto?