Seit dem 11. März 2022 ist die ukrainische ID-Card als Passersatz zur Eröffnung von Basiskonten von der BaFin zugelassen. Danach wurde die Zulassung vom Bundesministerium des Innern mittels einer Allgemeinverfügung wiederholt befristet. Nunmehr erfolgte durch das BMI eine erneute Verlängerung dieser Anerkennung der Identitätskarte der Ukraine (ID-Card Modell 2015) als Passersatz um ein weiteres Jahr bis zum 23. Februar 2027.


