Die zur kontinuierlichen dynamischen Überwachung genutzten EDV-Monitoring-Systeme müssen hierbei in Abhängigkeit vom Umfang der Geschäftstätigkeit und der institutsspezifischen Risikolage angemessen ausgestaltet sein und dies entsprechend nachvollziehbar dokumentiert sein.
Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale hatte von Oktober 2022 bis September 2023 gegen diese Vorschrift verstoßen.
BaFin – Mitteilungen – Bekanntmachung zur Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

