Aus einer in 2025 abgeschlossenen Sonderprüfung ergab sich, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nicht gegeben ist. Hieraus resultieren nun Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


