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6. Februar 2026

Western Union Retail Services Germany GmbH: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

1 Minute

Aus einer in 2025 abgeschlossenen Sonderprüfung ergab sich, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nicht gegeben ist. Hieraus resultieren nun Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/neu/meldung_2026_02_05_western_union_retail_services_germany.html?cms_expanded=true

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