15. März 2024

Steuerberater: Fehlende Vorlage der Risikoanalyse kostet 5.000 Euro

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Verpflichtete des Geldwäschegesetzes haben der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen unentgeltlich Unterlagen vorzulegen, die für die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen von Bedeutung sind (siehe § 52 Absatz 1 GwG).

Kommt ein Steuerberater in diesem Zusammenhang dem Verlangen der zuständigen Steuerberaterkammer nach Vorlage der Risikoanalyse nicht nach, stellt dieses einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung dar.

Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Dem Steuerberater wurde hierfür eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro auferlegt.

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Marcus Sonnenberg

Marcus Sonnenberg ist Experte für Finanzregulierung, Geldwäscheprävention und Compliance. Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Risiko- und Reputationsmanagement verfolgt er aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Aufsicht und Praxis und ordnet sie für Fachleute verständlich ein.

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