13. November 2020

Reform des § 261 StGB: Regierungsentwurf zur Anpassung des Geldwäschetatbestandes veröffentlicht

Marcus Sonnenberg

1 Minute

Die Bundesregierung hat am 14.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Der aktuelle Entwurf enthält (leider) wieder den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche und entspricht damit im Wesentlichen dem jetzigen § 261 Abs. 5 StGB. Erfreulich ist hingegen, dass die strafbefreiende Wirkung einer Verdachtsmeldung oder Strafanzeige wieder enthalten ist und damit der aktuellen Rechtslage entspricht. An dem Wegfall des einschränkenden Vortatenkatalogs hält der Regierungsentwurf weiter fest.

Marcus Sonnenberg

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist und berät seit 2015 Unternehmen des Finanzsektors, insb. in Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Seine Arbeit konzentriert sich auf die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen in Organisationen: von der Gestaltung sicherer Prozesse und Systeme über die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bis hin zur Begleitung interner und externer Prüfungen. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge kommentiert er regelmäßig aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Zudem ist er als Dozent in Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche tätig.

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