1. September 2025

Neue GwG-Meldeverordnung standardisiert Verdachtsmeldungen ab März 2026

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Das Bundesfinanzministerium hat die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) verabschiedet, die ab dem 1. März 2026 bundeseinheitliche Standards für Form und Inhalt von Verdachtsmeldungen an die FIU festlegt. Die Verordnung schreibt die elektronische Übermittlung im XML-Format vor und definiert Mindestangaben für verschiedene Meldearten, einschließlich spezifischer Regelungen für Kryptowerte-Transaktionen. Ziel ist die Vereinheitlichung von Verdachtsmeldungen und daraus folgend eine Entlastung der FIU durch strukturierte, maschinenlesbare Datenformate.

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