Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat eine neue Geographic Targeting Order (GTO) erlassen, die sich auf bestimmte Geldtransfergeschäfte entlang der Südwestgrenze der USA konzentriert. Die Order verpflichtet bestimmte Geldtransferdienste,
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Ratepay GmbH ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro verhängt. Grund hierfür war ein Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, da das Unternehmen kein
Ab dem 17. Februar 2025 treten neue, strengere Meldepflichten bei Immobilientransaktionen in Kraft, die vor allem Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater betreffen. Hierzu wurde die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Ein zentrales Element
Nach § 41 Absatz 2 GwG gibt die FIU einem Verpflichteten, der eine Verdachtsmeldung nach§ 43 Abs. 1 GwG übermittelt hat, in angemessener Zeit Rückmeldung. Das Verfahren hierzuhat die FIU
Bei einem Geldwäscheverdacht stellt sich die Frage, ob Banken verpflichtet sind, andere Banken zu warnen. Das Geldwäschegesetz verbietet grundsätzlich die Weitergabe von Verdachtsmeldungen, erlaubt jedoch in Ausnahmefällen den Austausch von
Die BaFin hat gemeinsam mit der Financial Intelligence Unit (FIU) eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie soll für Verpflichtete mehr Klarheit schaffen, wenn sie Verdachtsmeldungen erstatten. Die Orientierungshilfe soll dazu beitragen, die
Die BaFin hat Ende November ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (AuA AT) zum Geldwäschegesetz in aktualisierter Form auf ihrer Webseite veröffentlicht. Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat einen Entwurf für ein neues Rückmeldekonzept erarbeitet und zur Konsultation gestellt. Branchenverbände und Kammern sind dazu aufgerufen worden, Anmerkungen bzw. Vorschläge gebündelt der FIU
Viel mehr registrierte Verpflichtete, aber ein leichter Rückgang bei den Meldezahlen. Der FIU Jahresbericht 2023 gibt ein gemischtes Bild zu den Verdachtsmeldungen in Deutschland ab.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.