Die BaFin hat gegen die C24 Bank GmbH umfangreiche Maßnahmen wegen gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention angeordnet, darunter Defizite im Verdachtsmeldeverfahren und bei Auskunftsverpflichtungen bezüglich betrügerisch genutzter Konten. Die Aufsicht bestellte einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung und legte zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Berichtspflichten fest. Letztes Jahr musste die C24 Bank ein Bußgeld in Höhe von 1.250.000 Euro wegen verspäteter Verdachtsmeldungen zahlen.


