Ende 2022 wurde der Zugang zu den Daten im Transparenzregister massiv eingeschränkt. Nun ist es insbesondere für Unternehmen wieder möglich, die eigenen Daten aufzurufen und zu ändern.
Mehr Befugnisse im Sanktionsbereich, aber auch neue Meldepflichten. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II bringt u.a. eine Reihe neuer Transparenzanforderungen im Geldwäscherecht.
Der freie Zugang zum Transparenzregister ist europarechtswidrig. Ohne berechtigtes Interesse werden Mitglieder der Öffentlichkeit wohl zukünftig keine Einsicht mehr erhalten.
Mit einer Reihe an Maßnahmen will die Bundesregierung Ermittlern und Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten einräumen und die Verschleierung von Vermögen erschweren.
Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihren Leitfaden zum risikobasierten Ansatz für den Immobiliensektor aktualisiert. Die Organisation appelliert darin insbesondere an Aufsichtbehörden, sich mehr mit den Geldwäschegefahren im Immobiliensektor