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28. Oktober 2026

Neues Geldwäschegesetz ab Juli 2027

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Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, die EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eins zu eins umzusetzen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Finanzministeriums wird derzeit regierungsintern beraten. Die Maßnahmen sollen den bereits vorgestellten Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität ergänzen.

Das Bundeskriminalamt beziffert den durch Geldwäsche verursachten Schaden für 2025 auf 1,5 Milliarden Euro. Die tatsächliche Summe dürfte deutlich höher liegen. Zunehmend professionelle und digitale Methoden erschweren die ohnehin komplexen und häufig grenzüberschreitenden Ermittlungen.

Das bisherige Geldwäschegesetz soll zum 10. Juli 2027 zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden. Geplant sind eine zentrale Koordinierungsstelle für die Geldwäscheaufsicht bei der BaFin, erweiterte Befugnisse für die FIU und mehr Transparenz darüber, wer hinter Unternehmen, Organisationen und Stiftungen steht. Ab Juli 2029 soll eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen hinzukommen. Zudem sollen Bankkontenabrufverfahren europaweit besser vernetzt werden.

Für die Umsetzung sind von 2027 bis 2030 zusätzliche Bundesausgaben von rund 157 Millionen Euro vorgesehen. Bei der BaFin sollen 32 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen. Insidern zufolge soll das Kabinett den Entwurf noch in diesem Jahr beschließen.

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