Am 26. Mai unterzeichnete die Europäische Union das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus.
Das Protokoll ändert die Definition „terroristischer Straftaten“ im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Es führt eine gesamteuropäische rechtliche Definition terroristischer Straftaten ein, die festlegt, was unter den Mitgliedstaaten des Europarats als Terrorismus gilt. Diese Definition ist vollumfänglich mit der EU-Definition „terroristischer Straftaten“ vereinbar, wie sie in der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung festgelegt ist.


