Die BaFin hat Ende November ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (AuA AT) zum Geldwäschegesetz in aktualisierter Form auf ihrer Webseite veröffentlicht. Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu
Wie der Gesamtverband der Versicherer meldet, lag der versicherte Schaden durch gesprengte Geldautomaten auch im vergangenen Jahr mit 95 Millionen Euro auf einem hohem Niveau (2022: 110 Millionen).
Die FATF hat auf ihrer Plenartagung Ende Oktober 2024 ihre Länderlisten aktualisiert. Auf der sog. grauen Liste werden Länder geführt, die nach Einschätzung der FATF strategische Mängel in ihren Regelungen
Viel mehr registrierte Verpflichtete, aber ein leichter Rückgang bei den Meldezahlen. Der FIU Jahresbericht 2023 gibt ein gemischtes Bild zu den Verdachtsmeldungen in Deutschland ab.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Leitlinien (EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15) veröffentlicht, um einheitliche Standards für die Einhaltung von restriktiven Maßnahmen in der EU zu schaffen. Diese betreffen u.a. Finanzinstitute, Zahlungsdienstleister
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Kriterien für die Aufnahme von Ländern in ihre Listen erheblich geändert. Ziel ist es, den Druck auf die am wenigsten entwickelten Länder
Die Anti-Financial Crime Alliance (AFCA) hat im Rahmen ihrer Arbeit das Arbeitspapier „Grenzüberschreitende Geldwäsche im Immobiliensektor“ finalisiert. Das Dokument steht ab sofort im Internen Bereich der FIU zum Abruf zur
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA) aktualisiert und online veröffentlicht. Dies AuA werden in der Regel von den lokalen Rechtsanwaltskammern übernommen und haben somit faktisch eine
Die BaFin hat Maßnahmen gegen die Grenke Bank AG bekanntgemacht. Das Institut muss zukünftig sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Sie muss zudem innerhalb von zwölf Monaten Mängel in der