Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass auch registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)) das Geldwäschegesetz (GwG) beachten müssen. Der Finanzaufsicht war im Rahmen von Prüfungen aufgefallen, dass
Die Bundesländer haben ihre gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Dabei wurde auch das Videoidentifizierungsverfahren zugelassen.
Die Bundesländer haben ihre gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert. Diese geben die Meinung der Aufsichtsbehörden zu den Pflichten des GwG wieder und richten sich an Güterhändler, Immobilienmakler
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist verabschiedet worden und tritt bereits am 02. Juli 2023 in Kraft. Zum Inhalt und dem Umsetzungsbedarf des neuen Gesetzes siehe dieser Beitrag.
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die Eignung und Qualifikation der Meldestellenmitarbeiter. Der Beitrag geht auf die Erfordernisse der Unabhängigkeit und der notwendigen Fachkunde näher ein.
Nach langer Verzögerung ist das Hinweisgeberschutzgesetz nun verabschiedet worden. Unternehmen müssen ihre Hinweisgeberstellen an die neuen Regelungen anpassen. Was zu tun ist, verrät dieser Beitrag.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat zu den Kompromisstexten des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments zur geplanten EU-AML-Verordnung vom 10. Mai 2023 Stellung genommen. Die Branchenvertreter kritisierten insbesondere die Vermischung
Die Herausforderungen für Compliance-Manager werden zahlreicher und anspruchsvoller. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft KPMG hervor. Neue Gesetzesinitiativen stellen für viele Unternehmen eine wichtige Herausforderung dar. Neben dem
Die BaFin hat mehrere Mängel in der Geldwäscheprävention der Woori Bank Europe GmbH festgestellt. Sowohl die Geschäftsleitung als auch der Geldwäschebeauftragte hätten die Pflichten des Geldwäschegesetzes nicht ausreichend beachtet. Defizite
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz sowie die Erläuterungen zur Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG aktualisiert. Die