BaFin und FIU haben ihre gemeinsame Orientierungshilfe zum Verdachtsmeldewesen aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält praktische Anwendungsbeispiele und präzisiert die Anforderungen an „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“. Die Aufsicht betont weiterhin: Im Zweifelsfall gilt die Meldepflicht.


