17. Juli 2024

BaFin: Entwurf neuer Auslegungs- und Anwendungshinweise veröffentlicht

1 Minute

Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung des Allgemeinen Teils ihrer „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ (AuA-AT) zur Konsultation gestellt.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 9. August 2024 unter Konsultation-06-24@bafin.de entgegen.

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