Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Mitgliedsstaaten eingeleitet. Die 11 Mitgliedstaaten haben die Frist zur Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie EU 2024/1640) verstreichen lassen, ohne den umfassenden Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen, Trusts und ähnlichen Gestaltungen zu gewährleisten. Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Umsetzung abzuschließen.


