Meldet die Bank der Financial Intelligence Unit verdächtigte Überweisungen auf das Konto ihres Kunden und verweigert sie die Auszahlung, haftet sie nicht für die Kosten, die ihrem Kunden vorprozessual dadurch entstehen, dass dieser zur Freigabe einen Anwalt beauftragt.
So entschied das OLG Frankfurt in einem aktuellen Fall (Urteil vom 25. Februar 2025 – 10 U 18/24).


