8. Dezember 2025

VGH Hessen: Kein Anspruch auf Umtausch – massive Zweifel an Eigentum und Geldwäscheverdacht

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die Bundesbank den Umtausch von 500 beschädigten Euro-Banknoten verweigern durfte, weil erhebliche Zweifel an der Eigentümerstellung des Antragstellers und an der legalen Herkunft der Scheine bestanden. Das Gericht wertete die widersprüchlichen Angaben zu Erwerb, Transport und angeblicher Beschädigung der Banknoten als unglaubhaft und sah deutliche Indizien dafür, dass die Scheine aus libyschen Beständen stammen könnten, die im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten abhandengekommen waren. Zweifel am rechtmäßigen Eigentum genügten bereits für die Ablehnung des Umtauschs.

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