Mit einem Informationsschreiben an Verpflichtete und deren Verbände informiert die Financial Intelligence Unit (FIU) über aktuelle Informationen zur Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Hamas-Angriff auf Israel. Die Informationen
Die FATF hat ihre Best Practices zur Bekämpfung des Missbrauchs von gemeinnützigen Organisationen aktualisiert. Ziel ist es, den geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erklären, wie sie relevante gemeinnützige Organisationen am besten vor
Der FATF-Bericht „Crowdfunding for Terrorism Financing“ befasst sich mit den Herausforderungen bei der Aufdeckung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung durch Crowdfunding und verweist auf die Komplexität der Vorgänge, die Verwendung von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Betätigung der Terrororganisation HAMAS und des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten. Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen
Die Wolfsberg-Gruppe hat bzgl. der ersten Überprüfung der Finanzkriminalität im Sektor der gemeinnützigen Organisationen (NGOs) durch die FATF mehrere problematische Punkte hervorgehoben und Verbesserungen vorgeschlagen. Insb. die Definition von NGOs
Die Financial Action Task Force (FATF) will ihre derzeitigen Empfehlungen zum Schutz gemeinnütziger Organisationen vor Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie nicht die legitimen Aktivitäten dieser Organisationen beeinträchtigen.
Nach einem Bericht der WirtschaftsWoche ermittelt die Wirtschaftsprüferaufsicht gegen PwC. Es bestehe die Vermutung, dass Mitarbeiter Fehler bei der Kontrolle der Varengold Bank gemacht haben. Das Institut wurde wegen Iran-Geschäften
Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll die Bekämpfung der Geldwäsche voranbringen. Die Behörde wird bereits kommendes Jahr starten. Der Aufbau soll mindestens 700 Millionen Euro kosten.
Am 14. Dezember 2022 traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung zum Vereinsverbot des „Deutsche Libanesische Familie e. V.“ und bestätigte damit das Verbot des Vereins durch das Bundesinnenministerium im