RedFlag-Magazin 1/2025

Bundestagswahl 2025 / Neue Meldepflichten bei Immobilien / BaFin-Risiken 2025

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2. Dezember 2025

GWBs aller Branchen, bewerbt euch!

1 Minute

Die AMLA, die neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, hat ihr erstes offizielles Einstellungsverfahren eingeleitet. Damit beginnt nun der Aufbau der Kernbelegschaft, mit dem Ziel, die volle Personalstärke im Jahr 2027 zu erreichen. Es wird erwartet, dass die Aufsichtsbehörde schlussendlich mindestens 400 Mitarbeiter haben wird.

Ein besonders hoher Bedarf besteht an Geldwäscheexperten und somit an erfahrenen Geldwäschebeauftragten. Kein Wunder, muss die Behörde doch schon nächstes Jahr liefern. Dann werden die ersten Leitlinien (Guidelines) und technischen Standards (RTS) erwartet.

Die neue EU-Behörde bietet Bewerbern u.a. großzügige Steuervergünstigungen, Verbeamtung und Prestige. Geschäftsführer sollten ihren GWBs daher in nächster Zeit besonders viel Aufmerksamkeit und Zuwendung schenken.

A photorealistic depiction of the German Reichstag in Berlin with its iconic glass dome, set on a clear day. On the lawn in front of the Reichstag, th
14. Januar 2025

Bundestagswahl 2025 – Welche Rolle spielt die Geldwäschebekämpfung?

5 Minuten

Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland der Bundestag neu gewählt. Viele Themen stehen in Wahlprogrammen der größeren Parteien, aber wie steht es eigentlich mit der Bekämpfung der Geldwäsche?

Mit dem Ende der Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) wurden auch mehrere Gesetzesvorhaben in diesem Bereich nicht mehr weiterverfolgt. Welche Ziele wird eine künftige Regierung hierbei verfolgen? Welche Ankündigungen hierzu machen die Parteien? Der folgende Beitrag geht näher auf die Aussagen in den Wahlprogrammen ein.

CDU/CSU: Null-Toleranz-Strategie und Zollpolizei

Die Union sieht die Bekämpfung von Geldwäsche als entscheidend für die Sicherheit und Stabilität des Landes an. In ihrem Programm betont sie eine „Null-Toleranz-Strategie“ und kündigt weitreichende Maßnahmen an. Dazu gehört der Ausbau der Zollpolizei zu einer schlagkräftigen Einheit, die gezielt gegen Finanzkriminalität vorgehen soll. Einige der zentralen Ankündigungen im Wortlaut:

„Wir rüsten mit einer echten Zollpolizei auf und schöpfen Verbrechensgewinne ab. Künftig müssen Kriminelle nachweisen, woher ihr Vermögen kommt – von der Villa bis zur Yacht. Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Eine echte Zollpolizei schaffen. Wir bündeln die zerstreuten polizeilichen Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität und statten sie mit umfassenden Kompetenzen aus. So machen wir die neue Zollpolizei zu einem scharfen Schwert im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität.

„Geldwäsche bekämpfen und Verbrechensgewinne abschöpfen. Wir bekämpfen Geldwäsche noch konsequenter und regeln verfassungskonform, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität finanzieller Straftaten drastisch zu verringern und die Strafverfolgung zu beschleunigen. Der Fokus liegt auf präventiven Maßnahmen und der konsequenten Abschöpfung illegaler Vermögenswerte​.

SPD: Stärkung der staatlichen Kontrollstrukturen

Die SPD setzt in ihrem Programm auf eine verbesserte Ausstattung der staatlichen Institutionen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Sie sieht die effektive Aufklärung und Verfolgung von Finanzverbrechen als Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Das Wahlprogramm führt hierzu aus:

Wir benötigen überdies eine Stärkung der Staatseinnahmen durch ein gerechtes Steuersystem. Dazu gehört auch, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität weiter zu bekämpfen. So gilt es, Umsatzsteuerbetrug vor allem in bargeldintensiven Branchen weiter zurückzudrängen und die bisher ergriffenen Maßnahmen weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Wir setzen uns für den Aufbau und die Stärkung einer Behörde im Kampf gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein. Außerdem gehen wir weiterhin entschieden gegen Geldwäsche vor, schließen die Lücken im Transparenzregister, machen es wieder für die Zivilgesellschaft zugänglich und setzen uns für die effektive Bekämpfung von Vermögensverschleierung ein.

Die SPD plant, sowohl die personellen als auch die technischen Ressourcen der Ermittlungsbehörden auszubauen, um illegale Finanzströme schneller identifizieren und stoppen zu können. Zusätzlich will die Partei die internationale Zusammenarbeit stärken, da Finanzkriminalität oft grenzüberschreitend organisiert ist​.

Bündnis 90/Die Grünen: Nachhaltigkeit und Transparenz

Die Grünen betrachten Geldwäsche und Finanzkriminalität als Teil eines umfassenderen Problems, das eng mit der Funktionalität der Finanzmärkte und deren Transparenz verknüpft ist. In ihrem Wahlprogramm betont die Partei:

Rund 100 Milliarden Euro aus schweren Straftaten werden jährlich in Deutschland „gewaschen“. Dem stellen wir uns entgegen: Mit klaren Regeln und schlagkräftig aufgestellten Behörden wie dem Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität, das wir zu einer Finanzpolizei ausbauen.

Wir müssen die Kriminellen dort treffen, wo es ihnen weh tut – beim Geld. Deswegen müssen wir es einfacher machen, Vermögen einzuziehen, das durch kriminelle Machenschaften erlangt wurde.

Wir wollen es Kriminellen schwerer machen, ihr Geld mithilfe komplizierter Unternehmensstrukturen zu verstecken. Deswegen entwickeln wir das Transparenzregister für Unternehmen weiter.

„Die Kapazitäten und Kompetenzen der Bundesebene zur Verfolgung schwerer Finanzkriminalität wollen wir deutlich steigern. Mehr Transparenz zu Unternehmenssteuern und Eigentumsverhältnissen und bessere Kapazitäten im Steuervollzug helfen dabei.

FDP: Konsequente Vermögenseinziehung und Stärkung des Zolls

Die FDP setzt den Fokus im Zusammenhang mit Geldwäsche auf Clans und die Organisierte Kriminalität (OK). Geldwäsche solle unterbunden und Vermögen konsequent eingezogen werden. Zudem solle die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgebaut werden. Zur Bekämpfung der Finanzkriminalität soll der Zoll eine stärkere Rolle einnehmen. Das ursprünglich geplanten Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF), welches der ehemalige Finanzminister Christian Lindner vor über zwei Jahren angekündigt hatte, findet hingegen keine Erwähnung.

Die wichtigsten Passagen im Wahlprogramm sind hier zu lesen:

Wir Freie Demokraten wollen Steuerbetrug, andere Finanzkriminalität und Schwarzarbeit konsequent bekämpfen, u.a. durch den Aufbau schlagkräftiger Strukturen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und einer Stärkung des Zolls, insbesondere der Zollämter vor Ort.

„Geldwäsche muss unterbunden, Vermögen aus Straftaten muss konsequent eingezogen werden. Kriminalität macht nicht an Grenzen halt. Die internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wollen wir ausbauen.

Fazit

Alle Programme der hier erwähnten Parteien betonen die Wichtigkeit der Bekämpfung von Finanzkriminalität für die kommende Legislaturperiode. Die Ansätze sind jedoch unterschiedlich konkret und variieren in der Schwerpunktsetzung. Zu den beherrschenden Themen dieses Bundestagswahlkampfs zählen sie jedoch (erwartungsgemäß) nicht. Daher ist auch nicht davon auszugehen, dass in der Anfangszeit der kommenden Regierung hierzu entscheidende Maßnahmen ergriffen werden.

Vom ursprünglich geplanten BBF sprechen konkret nur noch die Grünen, auch wenn die CDU die Notwendigkeit einer starken nationalen Geldwäscheaufsicht ebenfalls anerkennt und die SPD eine gesonderte Behörde in diesem Bereich schaffen will.

Inhaltsverzeichnis

12. März 2025

FinCEN: 200 Dollar-Meldepflicht für Geldtransfers an der Südwestgrenze der USA

2 Minuten

Einleitung

Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat eine neue Geographic Targeting Order (GTO) erlassen, die sich auf bestimmte Geldtransfergeschäfte entlang der Südwestgrenze der USA konzentriert. Ziel dieser Maßnahme ist es, Geldwäscheaktivitten und andere Finanzverbrechen in diesem besonders anfälligen Gebiet besser zu bekämpfen. Die Order verpflichtet bestimmte Geldtransferdienste, detaillierte Aufzeichnungen zu führen und Transaktionen ab 200 US-Dollar zu melden. Dieser Artikel erklärt die Hintergründe, die konkreten Anforderungen und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen.

Hintergrund der FinCEN Geographic Targeting Order

FinCEN ist die zentrale US-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Durch die Erhebung und Analyse finanzieller Transaktionsdaten kämpft sie gegen illegale Geldflüsse, insbesondere solche, die durch Drogenkartelle und andere kriminelle Organisationen genutzt werden.

Gemäß dem Bank Secrecy Act (BSA) hat der Finanzminister der Vereinigten Staaten das Recht, bestimmte Finanzinstitute oder Geschäftsbereiche in geografisch begrenzten Gebieten besonderen Aufzeichnungspflichten zu unterwerfen. Diese Geographic Targeting Orders (GTOs) dienen dazu, verdächtige Finanzaktivitäten in bestimmten Hochrisikogebieten gezielt zu erfassen.

Wesentliche Inhalte der neuen GTO

Die aktuelle GTO betrifft Geldtransferunternehmen (Money Services Businesses, MSBs) in ausgewählten Landkreisen Kaliforniens und Texas entlang der mexikanischen Grenze. Die wesentlichen Bestimmungen der Order betreffen MSBs, die in bestimmten Landkreisen von Kalifornien und Texas tätig sind.

Die Order gilt für alle Bargeldtransaktionen zwischen 200 und 10.000 US-Dollar, einschließlich:

  • Ein- und Auszahlungen
  • Währungstausch
  • Andere Bargeldübertragungen

Geldtransferunternehmen müssen jede betroffene Transaktion an FinCEN melden. Die Meldung hat innerhalb von 15 Tagen nach der Transaktion zu erfolgen und muss über das BSA E-Filing System eingereicht werden.

Vor der Durchführung einer Transaktion müssen MSBs die Identität der Kunden prüfen und dabei Name und Adresse, Geburtsdatum und ein offizielles Identifikationsdokument (z. B. Pass oder Führerschein) erfassen und diese Identifikationsdaten dokumentieren.

Alle relevanten Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt und bei Anfrage an FinCEN oder andere Aufsichtsbehörden übermittelt werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Unternehmen und ihre verantwortlichen Mitarbeiter können mit zivil- und strafrechtlichen Sanktionen belegt werden, wenn sie die GTO nicht einhalten. Mögliche Konsequenzen umfassen u.a. Hohe Geldstrafen, Strafrechtliche Verfolgung und Lizenzentzug.

Fazit

Die neue FinCEN Geographic Targeting Order stellt eine bedeutende Erweiterung der Meldepflichten für Geldtransferdienste entlang der US-Südwestgrenze dar. Ziel ist es, illegale Finanzströme besser zu erfassen und zu bekämpfen. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich der administrative Aufwand deutlich.

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10. März 2025

Compliance im geopolitischen Spannungsfeld: Driften das US- und EU-Sanktionsregime auseinander?

5 Minuten

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Einleitung

Die letzten Berichte über die Reaktionen aus dem Weißen Haus zum Ukraine Krieg zeigen überdeutlich, die Position der Trump-Administration scheint sich fundamental von bisherigen Standpunkten der Vorgängerregierung zu unterscheiden. Die im Februar stattgefundenen Gespräche zwischen den USA und Russland in Katar und Istanbul zielten auf Lösungsoptionen zum Ukraine-Krieg und umfassten erstmals eine öffentliche Entspannungspolitik zwischen Moskau und Washington. Ferner wurden die bestehenden Wirtschaftssanktionen thematisiert.

Dem gegenüber steht eine Europäische Union, die, zuletzt mit dem 16. Sanktionspaket, ihren bisherigen Kurs grundsätzlich fortsetzt. Länder wie Polen, Tschechien, Frankreich und Deutschland begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, den Konflikt zu deeskalieren und diplomatische Lösungen zu finden, befürchten jedoch auch, dass die Sicherheitsinteressen der EU nicht unwesentlich gefährdet werden.

Es mehren sich kritische Stimmen, dass ein Auseinanderdriften der diplomatischen und wirtschaftlichen Bestrebungen zwischen den USA und der EU weiter fortschreitet. Das kann unter dem Blickwinkel der Wirtschaftssanktionen zu herausfordernden Konstellationen führen.

Die Abhandlung befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche Implikationen sich aus einer solchen Entwicklung ergeben und welche Anforderungen für eine Compliance-Einheit potentiell entstehen können.

Lockerung der Sanktionen – Welche Bereiche wären betroffen?

Zunächst steht die Frage im Raum, welche Sektoren im Falle eines Aufweichens oder Aussetzens von US-Sanktionen am wahrscheinlichsten betroffen sind.  Legt man das strategische und wirtschaftliche Interesse der USA zu Grunde, finden sich u.a. nachfolgende Anknüpfungspunkte:

  • Energiesektor: Durch einen Zugang zum russischen Energiesektor (insb. Gas und Öl) könnte die heimische Energieversorgung diversifiziert werden und die Energiepreise gesenkt werden. Die Senkung der Inflation ist ein erklärtes Ziel der Trump-Administration.
  • Rohstoffsektor: Schaffung von Handelsvereinbarungen zu seltenen Erden und anderen Rohstoffen, um eine größere Unabhängigkeit gegenüber China zu erzielen und die heimische Tech-Industrie mit ausreichenden Rohstoffen zu versorgen.
  • Luftfahrtsektor: Lockerung der Strafmaßnahmen gegenüber dem russischen Luftfahrsektor, um der heimischen Luftfahrbranche lukrative Aufträge zu ermöglichen (Flugzeuge, Ersatzteile, Wartung / Dienstleistungen).
  • Technologiesektor: Wiederaufnahme von Technologieexporten.
  • Übergreifend: Rückkehr US-amerikanischer Unternehmen auf den russischen Markt, nachdem diese Russland, u.a. aus Protest gegen den Ukraine-Feldzug, verlassen haben. Hierzu zählten u.a. McDonald’s, Starbucks und ExxonMobil.

Auf russischer Seite dürften Erleichterungen für folgende Sektoren von Interesse und damit Gegenstand von Verhandlungen sein:

  • Energiesektor: Erleichterungen für die Produktions- und Lieferketten der unter den Sanktionen leidenden Energiewirtschaft. Zugang zum US-Energiemarkt. Ausbau und Wiederaufnahme von Explorationsvorhaben.
  • Banken: Ziel dürfte es sein, wieder einen Zugang zum internationalen Finanzsystem zu erhalten. Auch eine Aufnahme in den SWIFT-Zahlungsverkehr, vermutlich unter Ausübung von Druck auf die EU, für die zuvor abgeklemmten Finanzinstitute dürfte thematisiert werden.
  • Finanzsektor: Rückkehr zum internationalen Kapitalmarkt, um u.a. Anleihen zu begeben.
  • Technologie- und Rüstungssektor: Lockerung der Exportbeschränkungen.

Folgen für europäische Unternehmen

Wenngleich vorgenannte Aufzählung nicht vollständig und aktuell lediglich spekulativer Natur sein kann, lassen sich mögliche übergreifende Auswirkungen ableiten.

Europäische Unternehmen wären gegenüber US-Unternehmen benachteiligt, da diese von gelockerten Sanktionen profitieren, während europäische Unternehmen weiterhin strengen EU-Sanktionen unterliegen. US-Unternehmen könnten zumindest theoretisch Gefahr laufen, von der EU sanktioniert zu werden, wenn sie kritische Geschäfte mit russischen Unternehmen tätigen, die von der EU sanktioniert sind, aber nicht (mehr) von den USA. Hieraus könnten wiederum Gegenmaßnahmen auf US-Seite erfolgen.

Für den Finanzdienstleistungssektor der EU ergeben sich rechtliche Unsicherheiten. Angesichts einer gegenläufigen Sanktionsentwicklungen kann sich der Grad der rechtlichen Unsicherheit erhöhen, was zu einem höheren Analyse-, Beratungs- und Begleitungsaufwand innerhalb der Compliance führen kann. Im Falle gleichbleibender Einschränkungen seitens der EU, müsste zulässiges US-Geschäfte ggf. ohne Einbindung von EU-Partnern (Finanzierung, Finanzhilfe, ggf. Beratung, Transaktion) erfolgen. Vorgänge, die einen möglichen US/Russlandbezug aufweisen, wären einer gründlichen Risikoanalyse zu unterziehen, um alle relevanten Vorgaben einzuhalten. Dies kann die Einrichtung eines spezialisierten Teams zur Überwachung und Umsetzung entsprechender (volatiler) Maßnahmen erforderlich machen. Um mit vorgenannten Entwicklungen Schritt zu halten, kann eine Optimierung der bestehenden Screening- und Überwachungstools zur Analyse von Geschäfts- und Transaktionsverbindungen helfen, potenzielle Verstöße gegen Sanktionen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. In Zweifelsfällen kann eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwaltskanzleien aufgenommen oder ausgebaut werden, um sich über die jeweils relevanten US- und EU-rechtlichen Bestimmungen zu informieren. Zudem ist ein offener Austausch mit anderen Finanzdienstleistungsunternehmen und ggf. Aufsichtsstellen hilfreich, um im Falle von Auslegungsfragen eine belastbare Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.  Ferner sollte es auch insbesondere im vorliegenden Thema ein Kernanliegen der Compliance sein, Mitarbeiter frühzeitig und umfassend zu sensibilisieren und über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf Sanktionen zu informieren.

Fazit

In der aktuellen Situation ist es ratsam, sich auf eine heterogene Sanktionslandschaft vorzubereiten, Ressourcen für die Erfassung, Bewertung und Steuerung eines Gaps zwischen EU und US-Sanktionen vorzuhalten und sich einen Zugriff auf externe anwaltliche Beratung zu ermöglichen. Es erscheint unwahrscheinlich, dass der nunmehr drei Jahre andauernde Konflikt zwischen Russland und der Ukraine kurzfristig und im Konsens der wesentlichen „Stakeholder“ gelöst werden kann. Deshalb dürfte das angespannte und volatile Umfeld, innerhalb dessen die Compliance ihrer 2nd line of Defense Aufgabe nachkommt, weiterhin Bestand haben und sich durch das geschilderte Szenario sogar verschärfen.

Der Beitrag erschien zuerst bei compliance-circle.com.

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12. Februar 2025

Korruptionswahrnehmungsindex 2024: Globale Trends und Deutschlands Position

1 Minute

Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Index bewertet 180 Länder und Territorien anhand der wahrgenommenen Korruption im öffentlichen Sektor auf einer Skala von 0 (hoch korrupt) bis 100 (sehr sauber). Deutschland erzielte dabei 78 Punkte und belegt den 9. Platz, was einen leichten Rückgang um einen Punkt im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Global bleibt das Korruptionsniveau alarmierend hoch, wobei über zwei Drittel der Länder unter 50 Punkten liegen.

12. Februar 2025

Trump will Korruptionsbekämpfung im Ausland stoppen

1 Minute

US-Präsident Donald Trump kritisiert den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) mit der Begründung, er schade amerikanischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Der FCPA verbietet US-Firmen die Bestechung ausländischer Amtsträger, um Geschäftsabschlüsse zu sichern. Trump strebt eine Überarbeitung des Gesetzes an, um die Wettbewerbsfähigkeit der USA zu stärken. Kritiker befürchten jedoch, dass eine Aufweichung des FCPA zu vermehrter Korruption und unfairen Geschäftspraktiken führen könnte.

12. Februar 2025

BaFin: Bußgelder gegen KT Bank AG wegen Verstößen gegen Geldwäschegesetz

1 Minute

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die KT Bank AG insgesamt 30 Bußgelder in Höhe von 600.000 Euro verhängt. Die Strafen resultieren aus Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und das Kreditwesengesetz, darunter mangelhafte Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen und unzureichende Aufbewahrung von Legitimationsnachweisen. Zudem wurden Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht, und es fehlten Prozesse zur angemessenen Berücksichtigung negativer Informationen bei der Kundenrisikoeinstufung.

11. Februar 2025

BaFin sieht weitere AML-Probleme bei Payone

1 Minute

Die BaFin hat der Payone GmbH aufgrund von Mängeln in der Geschäftsorganisation und Geldwäscheprävention mehrere Maßnahmen auferlegt. Ein Sonderbeauftragter überwacht nun die Umsetzung dieser Maßnahmen. Die Probleme wurden 2022 durch eine Sonderprüfung aufgedeckt, die unter anderem unzureichende IT-Prozesse und Auslagerungsregelungen betraf.

11. Februar 2025

Neue Meldepflichten bei Immobilientransaktionen

1 Minute

Ab dem 17. Februar 2025 treten neue, strengere Meldepflichten bei Immobilientransaktionen in Kraft, die vor allem Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater betreffen. Hierzu wurde die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Ein zentrales Element ist die erweiterte Meldepflicht bei Barzahlungen sowie Gegenleistungen in Gold und Edelsteinen über 10.000 Euro sowie bei erheblichen Abweichungen des Kaufpreises vom Verkehrswert. Zudem müssen Zahlungen durch Dritte und verzögerte Zahlungen von mehr als einem Jahr künftig gemeldet werden, wenn kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, Geldwäsche im Immobiliensektor besser zu bekämpfen.

11. Februar 2025

FIU: Informationen zu Rückmeldungen nach § 41 Abs. 2 GwG

1 Minute

Nach § 41 Absatz 2 GwG gibt die FIU einem Verpflichteten, der eine Verdachtsmeldung nach
§ 43 Abs. 1 GwG übermittelt hat, in angemessener Zeit Rückmeldung. Das Verfahren hierzu
hat die FIU mit Wirkung ab Anfang 2025 überarbeitet.

In einem aktuellen Merkblatt erläutert die FIU, auf welche Weise die Rückmeldungen der FIU künftig erfolgen werden.

Das Merkblatt steht im Internen Bereich der FIU zum Abruf zur Verfügung.

4. Februar 2025

Risiken 2025: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Visier

1 Minute

Die BaFin warnt in ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ vor anhaltend hohen Gefahren im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei u.a. informelle Zahlungsverfahren wie das Hawala-Banking.

Die BaFin will 2025 verstärkt darauf hinwirken, dass alle Verpflichteten ihre Transaktionsüberwachung und Datenanalyse optimieren. Gleichzeitig hält sie das hohe Niveau ihrer Aufsichts- und Prüfungstätigkeit sowohl im Banken- als auch im Nichtbankensektor aufrecht: Für das Jahr 2025 sind mindestens 75 Sonderprüfungen mit verschiedenen Themenschwerpunkten geplant.

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