VG Gelsenkirchen: 618.580 Euro Bargeld dürfen trotz eingestellten Strafverfahrens sichergestellt werden
Die präventive Sicherstellung hoher Bargeldbeträge bleibt ein scharfes Instrument der Geldwäschebekämpfung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 26. März 2026 (Az. 17 K 3073/22)